Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft


Ziel ist es Energiekosten durch hocheffiziente Technologien minimieren!
  • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Hohe Förderung für besonders effizient Systeme
  • Weniger zurückzahlen: bis zu 55 % Tilgungszuschuss
  • Für Unternehmen und Freiberufler

    Was wird gefördert?

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dies betrifft Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen.

    Wer wird gefördert?

    Gefördert werden Unternehmer, Freiberufler, Kommunen, Contracter und Landwirte.

    Wie viel wird gefördert?

    Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

    Fördergegenstand

    Definition „Solare Prozesswärme“
    „Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50% für Prozesse, das heißt zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.“
    Eine anteilige Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser oder thermisch angetriebene Kühlung ist möglich (< 50%).

    Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen:
    • Machbarkeitsschätzungen und Planung
    • Wärmeerzeuger (Kollektoren, Wärmepumpe oder Biomasseanlage)
    • Notwendige Baumaßnahmen (z.B. Fundament, Einhausung, Durchbrüche, Erdarbeiten)
    • Wärmespeicher
    • Rohrleitungen und Hydrauligbauteile (Pumpe, Wärmeüberträger, Armaturen)
    • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n)
    • Messtechnik
    • Montage und Inbetriebnahme des Gesamtsystems
    • Solarthermie: Aufständerung und Unterbau der Kollektoren
    • Wärmepumpen: Anbindung der Wärmepumpe an Wärmequelle

    Antragsberechtigte

    Die Förderung soll Unternehmen eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung einer passenden Lösung ermöglichen. Finziert werden Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

    Förderfähig sind:
    • Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistung
    • Kommunale Unternehmen und Contractoren
    • Landwirtschaft
    Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.

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    Informationen von den Behörden zu den Fördermitteln

    Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - BAFA-Zuschuss
    Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - KFW-Tilgungszuschuss